Der Bundesrat will die Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende weiter verbessern. Der Zugang zu den Angeboten der Palliative Care soll für alle Menschen in der Schweiz möglich sein, unabhängig von Diagnose oder Wohnort. Fachpersonen sollen Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen dazu befähigen, selbstbestimmte und wohlinformierte Entscheidungen zu fällen. In seinem an der Sitzung vom 18. September verabschiedeten Bericht schlägt er eine Reihe von Massnahmen vor.
Rahmenbedingungen weiterentwickeln – Angebote fördern
Alle Patientinnen und Patienten, die sich in der letzten Lebensphase befinden, sollen eine Behandlung und Begleitung erhalten, die medizinisch sinnvoll ist und sich an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der betroffenen Person ausrichtet. Dazu müssen Angebote der Palliative Care noch besser in die bestehenden Versorgungsstrukturen integriert werden. Mobile, ambulante und stationäre Angebote sollen bei Bedarf ausgebaut werden und den Menschen in allen Regionen zur Verfügung stehen.
Sich gemeinsam für eine bessere Qualität am Lebensende einsetzen
Die meisten Massnahmen, die der Bundesrat beschlossen hat, sollen gemeinsam mit den Kantonen und den betroffenen Akteuren im Rahmen der bestehenden Nationalen Plattform Palliative Care umgesetzt werden. Diese stellt die Koordination und Vernetzung auf nationaler Ebene sicher. Zudem enthält der Bericht Empfehlungen für Massnahmen, welche die Kantone beziehungsweise die Tarifpartner in eigener Verantwortung umsetzen sollen.
Die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats hatte den Bundesrat 2018 beauftragt (Postulat 18.3384), zusammen mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen und Fachpersonen Empfehlungen zu formulieren, wie die Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende verbessert werden kann.
Informationen und Bericht: