Gesundheit, Krankheit und Lebensqualität sind entscheidende Faktoren für ein würdevolles Lebensende. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit Behandlungsmöglichkeiten und mit dem Sterben sind Voraussetzungen, um die Selbstbestimmung zu fördern. Eine vom BAG und der Schweizerischen Akademie für Medizinische Wissenschaften (SAMW) geleitete nationale Arbeitsgruppe verfolgt das Ziel, in der Schweiz die Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards zu verbessern.
Bei der gesundheitlichen Vorausplanung geht es darum, Gespräche über persönliche Werte, Wünsche, Erwartungen und Vorstellungen in Bezug auf die Behandlung und Betreuung bei Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit anzuregen und für den Fall der Urteilsunfähigkeit für Drittpersonen greifbar festzuhalten, etwa mittels Patientenverfügung. Gesundheitliche Vorausplanung ist ein aktiver Prozess mit Blick darauf, dass für kranke Menschen gemäss ihrem Willen medizinische Massnahmen ergriffen oder unterlassen werden. Dazu gehört auch, dass diese Entscheide von den Angehörigen mitgetragen oder zumindest verstanden werden.
Zur Förderung und Verbesserung der gesundheitlichen Vorausplanung gibt es in der Schweiz Handlungsbedarf in verschiedenen Bereichen, etwa bezüglich Instrumente wie Patientenverfügungen, Beratung oder Finanzierung. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat das BAG beauftragt, zusammen mit der SAMW eine Arbeitsgruppe «Gesundheitliche Vorausplanung» einzusetzen, um den notwendigen nationalen Prozess zu steuern.
Die Arbeitsgruppe besteht aus Fachexpertinnen und -experten aus Medizin, Pflege, Palliative Care, Soziale Arbeit, Recht und Ethik. Vertreten sind auch Entscheidungsträgerinnen und -träger der nationalen Fach- und Leistungserbringerverbände sowie Patienten- und Betroffenenorganisationen, die Beratungen zum Thema anbieten.
Das erste Treffen der Arbeitsgruppe fand Anfang Mai 2021 statt. Weitere Informationen und Hintergrunddokumente finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik Themen